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Geschichte des Kreisfeuerwehrverbandes Calw e.V.

Das Feuerwehrgesetz des Landes Baden-Württemberg vom 6. Februar 1956 gibt den Feuerwehren im § 21 das Recht, sich zu gemeinnützigen Feuerwehrverbänden zusammenzuschließen. Offensichtlich müssen die Gründungsväter unseres Verbandes dies schon fast 5 Jahre vorher gewusst haben, denn der Kreisfeuerwehrverband Calw e. V. wurde am 7. April 1951 gegründet.

Richtiger Weise muss gesagt werden, dass die Vorgänger des Feuerwehrgesetzes - namentlich die Landesfeuerlöschordnung aus dem Jahre 1885, das Gesetz über das Feuerlöschwesen von 1938 und das Landesgesetz über die Feuerwehren von 1949 - das Feuerwehrwesen regelten und dass das Recht zur Verbandsgründung sich aus dem Grundgesetz ( Artikel 9 : Grundrecht der Vereinigungsfreiheit ) ableitet.

Tatsächlich gilt wohl in Deutschland aber auch in Baden-Württemberg der 10. Juli 1853 als Gründungstermin der überregionalen Verbände. Damals lud nämlich der Ulmer Kommandant und Kaufmann Conrad Dietrich Magirus alle Vorstände der Feuerwehren Württembergs zu einer Beratung nach Plochingen ein und regte dort die Bildung von Feuerwehrverbänden und das Abhalten von Deutschen- bzw. Landes-Feuerwehrtagen an.

Als Vorgänger des heutigen Kreisfeuerwehrverbandes ist eine Satzung des Bezirksfeuerwehrverbandes Calw vom 12. September 1925 ( Aufstellung durch die Feuerwehrkommandantenversammlung ) und 11. Oktober 1925 ( Genehmigung durch die Vollversammlung in Hirsau ) bekannt. Diese Satzung regelte in 7 Paragrafen die Beitrittsmodalitäten, den Zweck des Verbandes, die Bezirksversammlungen nebst Stimmrecht, die Aufgaben des Bezirksfeuerwehrausschusses, das Kassenwesen und Austritts- bzw. Ausschlussbestimmungen.

Wie bereits erwähnt, wurde der Kreisfeuerwehrverband Calw e.V. am 7. April 1951 in Calw gegründet. Der damalige Kreis Calw bestand aus 104 Feuerwehren, 55 Kommandanten waren als Delegierte anwesend. Bei zwei Enthaltungen konnte der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und 1. Vorsitzender des Baden-Württembergischen Feuerwehrverbandes Albert Bürger die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes formell bekanntgeben.

Die anschließende Wahl der Verbandsführung brachte folgendes Ergebnis

  • 1. Vorsitzender: Erwin Hespeler, Nagold
  • 2. Vorsitzender: Willi Grießler; Calw
  • 3. Vorsitzender: Hans Fuchslocher, Neuenbürg
  • Schriftführer: Eugen Lebzelter, Calw
  • Kassier: Hans Burkhardt, Calw

Dem neu formierten Ausschuss gehörten Kameraden aus Ebhausen, Schömberg, Deckenpfronn, Hirsau, Altensteig und Bad Herrenalb an.

Die ersten Verbandsjahre waren geprägt von einem großen Arbeitspensum

  • zum Einen waren viele Wehren nach dem Krieg noch im Wiederaufbau und hatten einen enormen Ausstattungsbedarf (1951 gab es im ganzen Landkreis nur 12 motorbetriebene Fahrzeuge aber insgesamt 84 Feuerwehranhänger)
  • andererseits mussten die Feuerwehren von der Wichtigkeit eines Verbandes überzeugt und zum Beitritt in den Verband gewonnen werden

1957 schied der 1. Vorsitzende Hespeler aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus und wurde zum ersten Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. Die Verbandsführung oblag in den folgenden Jahren

  • 1. Vorsitzender: Willi Grießler, Calw
  • 2. Vorsitzender: Wilhelm Henne, Nagold
  • 3.  Vorsitzender: Alfred Finkbeiner, Neuenbürg

Willi Grießler wurde nach 10-jähriger Amtszeit zum zweiten Ehrenvorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes ernannt.

Bei der Verbandsversammlung 1967 wurden

  • Rudolf Ludewig, Calw Werksfeuerwehr Deckenfabrik
  • Erwin Günther, Nagold und
  • Alfred Stepper, Grafenhausen

als neue Verbandsführer gewählt.

Das Jahr 1969 stellt sozusagen einen Höhepunkt des Verbandes dar. Es war durch die unermüdliche Arbeit des Verbandsvorsitzenden gelungen, dass alle 104 freiwilligen Feuerwehren und die 4 anerkannten Werksfeuerwehren ( Bauknecht Calw , Calwer Deckenfabrik Calw, Calwer Deckenfabrik Nagold, Prontor Werke Nagold ) Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes wurden.

1969 bzw. 1971 schieden die Kameraden Günther und Stepper aus dem Vorstand aus, Nachfolger wurden

  • Eugen Köhler, Neuenbürg und
  • Karl Stotz, Calw

Als 1970 das letzte Gründungsmitglied des Verbandes - Christian Hafner - aus dem Ausschuss ausschied, wurde Kamerad Hafner zu einem weiteren Ehrenmitglied des Kreisfeuerwehrverbandes ernannt.

Das Land Baden-Württemberg bescherte seinen Mitbürgern 1973 eine Kreisreform und 1975 eine Gemeindereform. Diese Reformen führten im Kreis Calw zu erheblichen Veränderungen: Durch die Kreisreform wurden 17 Feuerwehren bzw. Gemeinden anderen Kreisen zugeteilt. Deshalb musste die Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes geändert werden.

Die Kommandanten der Überlandbrandhilfen bekamen einen ständigen Sitz im Ausschuss, hinzu kamen die Vertreter der Werksfeuerwehren, Kassier, Schriftführer, Kreisbrandmeister, der Kreisjugendfeuerwehrwart, ein Bürgermeister, 6 Feuerwehrkommandanten sowie der Verbandsvorsitzende.

Die Gemeindereform 1975 bedingte eine weitere Satzungsänderung - das Stimmrecht der Mitgliedswehren musste überarbeitet werden.

Die 25 Gemeinden mit 96 Teilortswehren und die damals 5 anerkannten Werksfeuerwehren ( neu hinzugekommen war die Landesklinik Nordschwarzwald ) hatten je eine Stimme in der Hauptversammlung. Zusätzlich bekamen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern für je 2000 Einwohner eine weitere Stimme.

Rudolf Ludewig blieb bis zum Jahre 1978 erster Vorsitzender des Verbandes - nach seinem Ausscheiden wurde auch er zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Das Ruder des Kreisfeuerwehrverbandes übernahm 1978 Georg Stoll Schömberg-Langenbrand. Seine fast 20-jährige Vorstandschaft war geprägt von einem schier unermüdlichen Einsatz beim Besuch von Mitgliedswehren. Kamerad Stoll war so oft präsent, dass er genau wusste, wo bei den Mitgliedswehren der Schuh drückte.

Mit der Ernennung zum Ehrenvorsitzenden endete 1997 die aktive Laufbahn des Georg Stoll. Den Vorsitz des Verbandes übernahm in Personalunion Kreisbrandmeister Gerhard Berger. Während seiner Amtszeit wurde wiederum die Satzung des Verbandes geändert:

Die Zusammensetzung des Verbandsausschusses wurde feuerwehrspezifischen Aspekten angepasst. So wird die Zahl der Vertreter der Feuerwehren ( insgesamt 12 ) aufgeteilt auf drei Raumschaften durch ein spezielles Rechenverfahren nach d´Hondt ermittelt. Grundlage ist nicht mehr die Größe einer Gemeinde sondern nunmehr die Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen. Auch wurde ein Vertreter der Altersabteilungen als ordentliches Ausschussmitglied in der Satzung aufgenommen. Diese - heute aktuelle Satzung - wurde am 24. April 1998 in Neuweiler beschlossen.

Nach dieser Satzung ist der Kreisfeuerwehrverband ein eingetragener Verein mit Sitz in Calw. Er ist Mitglied des Landesverbandes Baden-Württemberg, des Vereins Baden-Württembergisches Feuerwehrheim und der Gustav Binder Stiftung.

Die Amtsperiode von Kreisbrandmeister Berger als 1. Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes endete im Frühjahr 2002. Auf eigenen Wunsch wollte er keine weitere Periode das Amt übernehmen.

Die Verbandsversammlung wählte am 19.4.2002 in Altensteig Klaus Ziegler zum neuen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes.

Markus Fritsch (Feuerwehr Nagold) wurde auf der Verbandsversammlung am 03. Juni 2022 in Wildberg OT. Sulz am Eck  zum neuen Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Calw gewählt. Klaus Ziegler wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

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