Presseberichte & Pressemitteilungen des Kreisfeuerwehrverbandes Calw
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Anlässlich eines aktuellen Bußgeldverfahrens in Sachsen gegen einen Feuerwehrangehörigen im Rahmen einer Einsatzfahrt, nehmen der Kreisbrandmeister Meyer, sowie der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Markus Fritsch, wie folgt Stellung:
„Einsatzfahrten der Feuerwehr unterliegen besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen“, erklärt Kreisbrandmeister Meyer. „Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Einsatzfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung abweichen. Dies schließt grundsätzlich auch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein.“
Gleichzeitig betont er die klare Erwartungshaltung an die Einsatzkräfte: „Diese Sonderrechte sind ausdrücklich an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität. Geschwindigkeit darf nur insoweit erhöht werden, wie es die Verkehrssituation verantwortungsvoll zulässt.“
Eine Einsatzfahrt stellt für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge eine besondere Stresssituation dar. Unvorhersehbare Reaktionen im Straßenverkehr – abruptes Bremsen, unsichere Ausweichmanöver oder verzögerte Wahrnehmung – sind jederzeit möglich und müssen einkalkuliert werden.
Sollte es, wie in Sachsen geschehen, zu einem Bußgeldverfahren im Rahmen einer Einsatzfahrt kommen, ist die Empfehlung dies konstruktiv und einvernehmlich zu lösen. Ein Vorfall wie in Sachsen gab es in den letzten Jahren im Kreis Calw nicht.
Auch der Verbandsvorsitzende Markus Fritsch unterstreicht die Bedeutung einer sicheren und zugleich zügigen Hilfeleistung: „Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte stehen im Ernstfall unter hohem Zeitdruck, weil es häufig um Menschenleben geht. Dennoch gilt: Sicherheit geht vor Schnelligkeit. Sonderrechte ermöglichen uns in vielen Situationen eine gewisse Zeitersparnis, und somit ein Instrument, das mit Augenmaß eingesetzt werden muss.“
Er hebt zudem die kontinuierliche Qualifizierung hervor: „Die Ausbildung unserer Maschinisten und Fahrer legt einen klaren Fokus auf Fahrsicherheit und Gefahrenbewusstsein. Durch regelmäßige Fortbildungen – auch gemeinsam mit Polizei und Fahrschulen – stellen wir sicher, dass unsere Einsatzkräfte auf diese besonderen Anforderungen bestmöglich vorbereitet sind. Weiterhin betreiben die Feuerwehren einen hohen zeitlichen Aufwand, damit ihre Mitglieder die Fahrzeuge bestens bedienen können“
Unabhängig von den bestehenden Sonderrechten gilt: Sie dienen der schnellen Hilfeleistung – ihre Anwendung erfordert jedoch jederzeit ein hohes Maß an Verantwortung, Augenmaß und Professionalität. Jede Einsatzfahrt bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Eile und Sicherheit. Dieses Spannungsfeld verantwortungsvoll zu beherrschen, ist zentrale Aufgabe unserer Einsatzkräfte.
Abschließend richten die Beiden einen gemeinsamen Appell an die Bevölkerung: „Wenn Blaulicht und Martinshorn wahrgenommen werden, bitten wir alle Verkehrsteilnehmer um besonnenes Verhalten. Fahren Sie nach Möglichkeit rechts ran und signalisieren Sie durch Einschalten der Warnblinkanlage, dass Sie das Einsatzfahrzeug erkannt haben. Damit tragen Sie aktiv zur Sicherheit aller Beteiligten bei.“


