Organe des Kreisfeuerwehrverbandes
Die Satzung des Kreisfeuerwehrverbandes Calw e.V. nennt im Paragraf 6 die Organe des Verbandes:
- die Verbandsversammlung
- der Verbandsauschuss
- der Verbandsvorsitzende
Die Verbandsversammlung findet jährlich statt. Sie ist das beschlussfassende Organ des Verbandes. Mitglieder der Verbandsversammlung sind der Vorsitzende, der Ausschuss und die Delegierten der Feuerwehren.
Die Versammlung wählt den Vorsitzenden und die drei Stellvertreter sowie die Vertreter der Feuerwehren im Verbandsausschuss. Sie ist zuständig für die Anerkennung der Tätigkeitsberichte und des Kassenberichtes, sie wählt die Kassenprüfer und legt den Mitgliedsbeitrag fest.
Des Weiteren berät und entscheidet die Versammlung grundsätzliche Angelegenheiten des Verbandes und beschließt Satzungsänderungen.
Die aktuellen Mitglieder im Ausschuss sind:
- Vorsitzender: Markus Fritsch
- stellv. Vorsitzende: Cetin Karanci | Joachim Theurer | Rainer Zillinger
- Schriftführerin: Ulrike Rentschler
- Kassenführer: Marcel Seyfried
- Pressesprecher/in: Steffi Stocker
- Kreisbrandmeister: Bernd Meyer
- Vertreter der Bürgermeister: Rüdiger Klahm, Althengstett
- Vertreter Alterswehren: Klaus Ziegler
- Vertreter Jugendfuerwehr: Janina Grimm
- Vertreter Werkfeuerwehr: Frank Neumann
- Vertreter der Raumschaft Altensteig: Anton Höschle | Daniel Nuding | Michael Waidelich | Volker Renz | Joachim Theurer
- Vertreter der Raumschaft Bad Herrenalb: Martin Gröner | Heiko Friedrich | Rainer Zillinger
- Vertreter der Raumschaft Calw: Maurice Eisinger | Cetin Karanci | Achim Nonnenmann
Der Verbandsausschuss besteht aus
dem Vorsitzenden, den drei Stellvertretern, den zwölf Vertretern der Feuerwehren sowie einem Vertreter der Werkfeuerwehren, dem Kreisjugendfeuerwehrwart, dem Vetreter der Alterswehren, dem Kreisbrandmeister, einem Vertreter der Bürgermeister, der Schriftführerin, dem Kassier und dem Pressesprecher.
Er beschließt alle Angelegenheiten des Verbandes für die nicht die Verbandsversammlung oder der Vorsitzende zuständig ist.
Der Verbandsvorsitzende
muss die Beschlüsse der Verbandsorgane ausführen, besorgt die Verwaltung des Verbandes und stellt den Haushaltsplan sowie den Jahresbericht auf. Außerdem vertritt der Vorsitzende den Verband gerichtlich und außergerichtlich.

